Studieren und Arbeiten mit betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen 

 

Auf dieser Seite gibt es hilfreiche Informationen für Personen, die einen Angehörigen  betreuen oder pflegen.
 

 


 
Persönliche Beratung

Neben der Beratung durch die Krankenkassen können Sie sich für umfassende Informationen und persönliche Beratung zu Fragen rund um das Thema Pflege an folgende Beratungsstellen wenden:

Pflegestützpunkt des Landkreis Sigmaringen
Frau Claudia Krall, Frau Elisabeth Wölke-Brändlin
Hauptstraße 116, 88512 Mengen (in der Nähe des Rathauses)
Tel. 07572/71373-68 und -72
Claudia.krall@lrasig.de, Elisabeth.woelke-braendlin@lrasig.de
Alle Infos finden Sie auch in diesem Informationsblatt.

Pflegestützpunkt des Zollernalbkreises
Auf der Internetseite des Pflegestützpunkts finden Sie Informationen zu Themen wie Wohnen im Alter, rechtliche Vorsorge, Finanzierungsmöglichkeiten u. v. m. sowie die Kontaktdaten von Ansprechpartnern in Albstadt, Balingen und Hechingen.
Caritasverband im Landkreis Sigmaringen e.V.
Beratungsstelle für ältere Menschen und pflegende Angehörige
Frau Pamela Brecht, Frau Simone Weber
Fidelisstraße 1, 72488 Sigmaringen
Pflege-Info-Tel. 07571 / 7301-32
Fax: (0 75 71) 73 01 40
kontakt@caritas-pflegenetz.de


 
Pflegenotfall - E-Mail
Ein Angehöriger wird pflegebedürftig, eine Betreuungsperson fällt aus, Sie müssen viel organisieren und können nicht zur Arbeit kommen? Hier soll die E-Mailadresse helfen, schnell und unbürokratisch die Hochschule zu benachrichtigen. Schreiben Sie an pflegenotfall@hs-albsig.de
, die Personalabteilung leitet die Nachricht an Ihre Vorgesetzten weiter.  
 

 


 
Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz soll Mitarbeitern und Professoren ermöglichen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern. Wenn Sie in die Situation kommen einen nahen Angehörigen zu pflegen, haben Sie zwei Möglichkeiten von Ihrer Arbeit freigestellt zu werden: durch die „kurzzeitige Arbeitsverhinderung“ oder die „Pflegezeit“.
Für weitere Informationen zu kurzzeitiger Arbeitsverhinderung und Pflegezeit wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
 


 
Studieren mit betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen

Das Landeshochschulgesetz und die Studien- und Prüfungsordnungen sehen keine Regelung zur „Pflege von Angehörigen“ vor.

Allerdings berechtigt die Pflege von Angehörigen die Studierenden jederzeit dazu, ein (oder ggf. mehrere) Urlaubssemester (selbstverständlich ohne Anrechnung auf die Zahl der Fachsemester) zu beantragen.

Sollte ein Studierender wegen bestätigter Pflege eines Angehörigen (z. B. durch die Krankenkasse) ggf. Prüfungsfristen überschreiten, so kann die Fristüberschreitung als vom Studierenden nicht zu vertretbar eingestuft werden. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft jedoch der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende. Nähere Infos erhalten Sie in der Studentischen Abteilung.

 
 
 
 

Ihre Ansprechpartnerinnen
Gisela Munzert
 
Verwaltung
Leiterin Personalabteilung

Telefon: 07571 / 732-8227
Telefax: 07571 / 732-8229
 
munzert@hs-albsig.de
 

Hannah Pfefferle
 
Personalentwicklung
Rektoratsassistenz 
 

Telefon: 07571 / 732-8507
Telefax: 07571 / 732-8229
 pfefferle@hs-albsig.de 

 
 
 
  Standort Sigmaringen
Anton-Günther-Straße 51
72488 Sigmaringen
Tel. 0 75 71 / 7 32-0 Fax -8229
Standort Albstadt
Jakobstraße 6
72458 Albstadt-Ebingen
Tel. 0 75 71 / 7 32-0 Fax -9129
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