Die Leitung der Hochschule obliegt dem Rektorat. Das Rektorat wird durch den
Hochschulrat beaufsichtigt, der auch die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule trägt. Über Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung entscheidet der
Senat der Hochschule. Die gesetzliche Mitbestimmung der Mitarbeiter wird durch den
Personalrat wahrgenommen.
Das Rektorat: