Professoren:
Mitarbeiter:
Aspiranten:
Wir bieten Studierenden des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes die Möglichkeit, das Praxissemester im Bereich Haushalt und Personal zu absolvieren.
Mehr erfahren Sie hier.
Hilfskräfte:
Anbei finden Sie die Anträge und Formulare für Beschäftigungen als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft. Bei Weiterbeschäftigungen direkt im Anschluss oder nach einer Unterbrechung von längstens drei Monaten (ohne andere Beschäftigung in diesem Zeitraum) verwenden Sie bitte die Formulare für Weiterbeschäftigung.
Der aktuelle Stundensatz (ab 01.03.2012) von studentischen Hilfskräften beträgt 8,39 Euro – dies ergibt eine monatliche maximale Höchstgrenze von 47,5 Stunden.
Wenn Sie bereits ein Studium abgeschlossenen haben und als wissenschaftliche Hilfskraft eingestellt werden, gilt der Stundensatz von 9,77 Euro. Hier ist die maximale Stundengrenze von 40,5 Stunden pro Monat zu beachten.
Bitte füllen Sie die Formulare entsprechend aus und lassen der Personalabteilung den unterschriebenen Antrag incl. der notwendigen Unterlagen zukommen.
Beachten Sie bitte, dass Ihr Entgelt immer zum Monatsende ausbezahlt wird. Die Auszahlung erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung. Die Lohnsteuerkarte von 2010 bleibt beim Landesamt. Bei Bedarf können Sie diese dort anfordern. Die Telefonnummer und Ihre Personalnummer finden Sie auf Ihrer Gehaltsmitteilung oben rechts.
Bei Fragen können Sie sich an Frau Munzert (07571-732-8227) oder Frau Ruther (07571-732-8471) wenden.
Antragsformulare:
Antrag studentische Hilfskraft
Weiterbeschäftigung studentische Hilfskraft
Antrag wissenschaftliche Hilfskraft
Weiterbeschäftigung wissenschaftl. Hilfskraft