Zum Wintersemester 2011/12 vergibt die Hochschule Albstadt-Sigmaringen elf Deutschlandstipendien an leistungsstarke Studentinnen und Studenten. Interessierte können sich bis zum 30. September bewerben.
Was ist das Deutschlandstipendium?
Das Deutschlandstipendium fördert begabte und leistungsstarke Studierende. Die Stipendiaten werden ein Jahr lang mit je 300 Euro pro Monat unterstützt. Die Förderung für die erste Runde beginnt am 1.9.2011 und dauert bis zum 31.8.2012. Der Gesamtbetrag von 3.600 Euro wird je zur Hälfte von Förderern (Unternehmen und Institutionen) und vom Bund getragen. Die Stipendiaten können frei über das Geld verfügen.
Nach welchen Kriterien wird das Stipendium vergeben?
Als Grundlage der Auswahl dienen
- herausragende Studien- bzw. Schulleistungen
Weitere Leistungen können neben den Noten sein:
- Gremienarbeit in der Hochschule
- besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
- besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten oder Behinderung
- Betreuung eigener Kinder insbesondere als alleinerziehdes Elternteil
- ehrenamtliche Tätigkeit sowie gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
- vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
- Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger
- Mitarbeit im familiären Betrieb
- studienbegleitende Erwerbstätigkeit
- familiäre Herkunft / Migrationshintergrund
Ausführliche Informationen finden Sie in der Satzung der Hochschule, die unter Downloads abrufbar ist.
Einzelne Stipendien werden auf Wunsch der Förderer nur an Studierende bestimmter Studiengänge vergeben.
Wer kann sich bewerben?
Um ein Stipendium bewerben können sich alle Studierenden der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, die im Wintersemester 2011/12 in einem Bachelorstudiengang (Erststudium) oder in einem konsekutiven Masterstudiengang immatrikuliert sind. Die Bewerbungsfrist für das Deutschlandstipendium endet am 30. September 2011 (Ausschlussfrist). Weitere Infos zur Bewerbung finden Sie hier.
Ausschluss der Doppelförderung
Die Stipendienvergabe erfolgt unabhängig von BAföG, Studienkrediten, dem Einkommen der Bewerber oder dem Einkommen der Eltern. Eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen. Das heißt: Wer andere begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderungen (z. B. andere Stipendien) erhält, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat betragen, kann nicht zusätzlich durch ein Deutschlandstipendium gefördert werden.
Wie kann man sich bewerben?
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite Bewerbung.
Eine Zusammenfassung der Ausschreibung finden Sie unter Downloads.