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FAQ Technisches, Leistungen und Gebühren 

 

In unserer FAQ-Liste finden Sie Antworten auf sehr häufig gestellte Fragen von unseren Studierenden. Vielleicht ist die eine oder andere Ihrer Fragen darin bereits beantwortet:

Ich habe Probleme beim Abspielen von Flash-Aufzeichnungen (z.B. Knattern, Stottern) - was kann ich tun?
Mit manchen Versionen des Flash Player V.10 können Flash Aufzeichnungen nur problematisch abgespielt werden. Unsere Empfehlung: Flash Player 9 installieren (Flash Player V9 herunterladen von Adobe.com) oder den Flash Player aktualisieren. Erfahrungsgemäß haben die neueren Versionen dieses Problem nicht mehr.

Ich habe eine Frage zu ILIAS, die hier nicht beantwortet wird. Was kann ich tun?
Wir bieten eine spezielle FAQ zu ILIAS an, unter: ILIAS > Hilfe > FAQ
Sollten Sie eine Frage technischer Art haben, die weder hier noch in den ILIAS FAQs beantwortet wird, schreiben Sie bitte eine E-Mail an den technischen Support: support@digitaleforensik.com
(Der technische Support wird für diese Spezialfragen von der Fa. Qualitus in Köln übernommen)

Wo kann ich Vorlesungsaufzeichnungen direkt herunterladen?
Auf der Lernplattform ILIAS ist ein Archiv eingerichtet, in dem die Vorlesungsaufzeichnungen zu finden sind. Sie finden dort auch unsere Online-Informationsveranstaltungen und Video-Tutorials. Die Medien können bequem als Live-Stream abgespielt werden. Die Vorlesungen werden mit dem Tool CAMTASIA mitgeschnitten. Online Meetings (virtuelle Klassenzimmer) werden mit dem Tool ADOBE Connect Pro zugänglich gemacht.

Leistungen und Gebühren

Welche Unterlagen werden mir zur Verfügung gestellt?
Der Student bekommt nach seiner Einschreibung folgende Unterlagen zugeschickt: Alle Studienbriefe, einen individuellen Zugangscode zum Abruf von Studienbriefen direkt auf dem PC, eine Kurzanleitung zur Lernplattform ILIAS und Infoflyer zu den beteiligten Hochschulen.

Welche Leistungen sind in den Studiengebühren enthalten?
Durch die Studiengebühren sind die folgenden Leistungen abgedeckt: alle Studienmaterialien (hochwertige gedruckte Studienbriefe und digitale Dokumente), die Korrektur und Bewertung von Prüfungsaufgaben und Klausuren, ein individueller Zugangscode  zum Abrufen der Studienbriefe am PC, die fachliche Betreuung und Studienberatung durch die Teletutoren und das Dozenten-Team, die Nutzung der Online-Lernplattform und der einmalige Besuch aller vorgesehenen Präsenzveranstaltungen inklusive Catering während der Veranstaltung. Nicht im Preis enthalten sind hingegen etwaige Reise- und Übernachtungskosten, sowie der vom Land erhobene jährliche Verwaltungskostenbeitrag.

Was kostet der Studiengang?
Die Studiengebühren für das Masterprogramm Digitale Forensik betragen € 15.000, bei Absolvierung des Programms in der Regelstudienzeit (6 Semester). Durch Anerkennung von Studienleistungen oder außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen können sich Studiendauer und Kosten reduzieren. Anerkennungsprüfungen sind kostenpflichtig und decken den damit in Verbindung stehenden Aufwand ab. Für die Anerkennung gleichwertiger Studienleistungen anderer Studiengänge fallen keine zusätzlichen Kosten an. Alle Preise können Sie unserer Gebührensatzung entnehmen.

Wie ist der Gebührenbescheid aufgebaut?
Als staatliche Hochschule stellen wir die anfallenden Studiengebühren mit einem Hochschulgebührenbescheid nach dem Landeshochschulgebührengesetz BW und der Gebührensatzung des Masterstudienganges Digitale Forensik zur Fälligkeit. Der Gebührenbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Die Studiengebühren werden in einem Dauerbescheid festgesetzt. Neben den Modulgebühren sind semesterweise der Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten. Die Studiengebühren werden semesterweise vor Beginn eines jeweiligen Studiensemesters fällig. Die Semesterstudiengebühr (inkl. Studentenwerksbeitrag und der Verwaltungskostenbeitrag) muss 14 Tage nach Beginn des Verwaltungssemesters (Beginn Verwaltungssemester Wintersemester: 01.09.; Beginn Verwaltungssemester Sommersemester 01.03.) auf dem Konto der Hochschule Albstadt-Sigmaringen eingegangen sein.

Wie werden Anrechnungen/Anerkennungen, Urlaubssemester oder eine Studienzeitverlängerung berücksichtigt?
Anrechnungen von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, Anerkennungen beruflicher Zusatzqualifikationen als Studienleistung, Urlaubssemester oder Modulverschiebungen (Verlängerung der Studienzeit durch Verschieben einzelner Module) müssen beim Masterstudiengang Digitale Forensik beantragt werden. Die Anträge sind an die Hochschule Albstadt-Sigmaringen (IWW), Olgastrasse 12, DE72336 Balingen postalisch zu richten. Die vorgesehen Antragsfristen sind einzuhalten. Das Ergebnis Ihrer Anträge erhalten Sie schriftlich mitgeteilt. Entsprechend des Bescheides erhalten Sie bereits bezahlte Studiengebühren auf Ihr Studienkonto oder ein von Ihnen benannten Konto zurückerstattet.

Was passiert, wenn ich das Studium aussetzen möchte?
Das Masterprogramm hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Manchmal kommt aber unverhofft etwas dazwischen und man muss das Studium pausieren. Für diesen Fall können Studierende Urlaubssemester in Anspruch nehmen und das Studium zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Natürlich fallen für die Zeit des Aussetzens keine Studiengebühren an. Ein Wiedereinstieg ist allerdings erst dann wieder möglich, wenn das ausgesetzte Semester und die ausgesetzten Module wieder angeboten werden. Da Module und Semester aufeinander  aufbauen, ist das Belegen von Modulen nur in chronologischer Reihenfolge nach dem Studiengangcurriculum möglich.

Was passiert, wenn für den Studiengang nicht mehr die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird?
Das Masterprogramm Digitale Forensik wird von der staatlichen Hochschule Albstadt-Sigmaringen nach den Regelungen des Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg als weiterbildendes Studium betrieben. Deshalb muss sich der Studiengang aus den Teilnehmergebühren der Studierenden selbst tragen. Besteht keine Nachfrage mehr am Studienprogramm, wird die Hochschule das Angebot nach der Studien- und Prüfungsordnung bis zum Masterabschluss aller noch immatrikulierten Teilnehmer  fortführen. Allen Studierenden ist somit der Abschluss Ihres Studiums garantiert.

Muss ich die normalen Studiengebühren von 500€ pro Semester auch bezahlen?
Nein. Die Studiengebühren des Studiengangs Digitale Forensik ersetzen die allgemeinen Studiengebühren. Sie erhalten bei der Einschreibung (und dann jedes weitere Studiensemester) einen Gebührenbescheid für das jeweilige Semester, der im Voraus zu entrichten ist. Erst dann erhalten Sie das Zugangspasswort für das Lernmanagementsystem (LMS) und werden für das jeweilige Fachsemester zugelassen.

Quick-Info Masterstudiengang Digitale Forensik

Abschluss Master of Science
Studiengegenstand Digitale Forensik (aka Forensische Informatik)
Studienkonzept Blended Learning Konzept
4-5 Präsenzwochenenden pro Semester
Unterrichtssprache Deutsch
Studienbeginn 1. Oktober 2010
Studiendauer 6 Semester Regelstudienzeit
ECTS 120

Voraussetzungen:

Hochschulabschluss mit mindestens 180 ECTS              
I.d.R. mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung
Bewerbung bis zum 15. Juli eines jeden Jahres
Studiengebühren Euro 15.000,-
Akkreditierung ACQUIN e.V. (beantragt)
Studienberatung unter Tel. 07431 - 579 440

 
 
 
 
 
 
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  Standort Sigmaringen
Anton-Günther-Straße 51
72488 Sigmaringen
Tel. 0 75 71 / 7 32-0 Fax -8229
Standort Albstadt
Jakobstraße 6
72458 Albstadt-Ebingen
Tel. 0 75 71 / 7 32-0 Fax -9129
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