Die finanziellen Fördermöglichkeiten von Weiterbildung
Sie sind motiviert und haben großes Interesse an unserem Masterstudiengang? Das berufsbegleitende Fernstudienkonzept entspricht genau Ihren Vorstellungen und lässt sich hervorragend mit Ihrer aktuellen Tätigkeit vereinbaren? Sie erfüllen außerdem die Zulassungsanforderungen und Bewerbungskriterien? Dann bleibt nur noch die Frage nach der Finanzierung und diese ist, wie wir Ihnen gleich zeigen, durch viele interessante Möglichkeiten im Förderdschungel auch zu bewältigen:
Steuern sparen durch Weiterbildung
Vater Staat fördert das berufsbegleitende Weiterbildungsstudium Digitale Forensik durch erhebliche steuerliche Entlastungen: Sämtliche Aufwendungen für Studienbeiträge, Fahrtkosten, Übernachtungen, zusätzliche Bücher etc. können in der Regel in vollem Umfang als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei der steuerlichen Berücksichtigung ist dabei von Bedeutung, inwieweit das weiterbildende Studium oder die Teilnahme an Einzelmodulen das berufliche Fortkommen im weitesten Sinne fördert.
Die Höhe des steuerlichen Vorteils richtet sich dabei nach Ihren individuellen Einkommensverhältnissen. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt Ihre individuelle Steuerersparnis errechnen. In der Regel können bis zu einem Drittel aller mit dem Studiengang Digitale Forensik in Verbindung stehender Kosten durch steuerliche Berücksichtigung eingespart werden.
Unterstützung aus Bildungsfonds
Für Ihre Studienfinanzierung kommen auch Bildungsfonds in Betracht, die unter bestimmten Voraussetzungen günstige Finanzierungsmöglichkeiten bieten und auch für das berufsbegleitende Masterprogramm Digitale Forensik geeignet sind. Mit einkommensabhängiger Rückzahlung und Karriereförderung bieten die Bildungsfonds eine flexible Finanzierungsmöglichkeit. Informationen zum Bildungsfonds gibt es hier.
Die Deutsche Bildung GmbH kann Studiengangsteilnehmer mit 100,– Euro bis 1.000,– Euro im Monat unterstützen; die Förderung ist aber auf einen Gesamtbetrag von maximal 30.000,– Euro begrenzt. Diese Unterstützung wird mindestens für ein Jahr gewährt, höchstens für drei Jahre. Auch für die notwendige PC-Ausrüstung und andere speziellen Aufwendungen kann eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragt werden. Private und institutionelle Anleger ermöglichen dieses Konzept, indem sie in die Studienfonds der Deutschen Bildung investieren. Die Unterstützung wird in Form eines Darlehens gewährt, dessen Rückzahlung erst nach dem Studium erfolgt und einkommensabhängig ist. Nähere Informationen zum Bildungsfonds finden Sie hier.
Die Initiative „Bildungsfonds“ der Firma Festo, eine bankenunabhängige und sozialverträgliche Studienfinanzierung, ist für Sie eine weitere Möglichkeit, Unterstützung zu erhalten. Der Fonds fördert gezielt Studierende in technischen oder ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen mit einem Bildungskredit. Ausgewählte Teilnehmer können mit einer monatlichen Höchstrate von 800,- Euro über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren gefördert werden. Möglich ist auch eine einmalige Sonderzahlung von bis zu 5.000,- Euro für zusätzlich notwenige Aufwendungen. Die Gesamtförderung soll dabei aber 40.000,- nicht übersteigen. Vorteil der Bildungsfondsfinanzierung: die Tilgung ist einkommensabhängig und muss erst ein Jahr nach dem Studienabschluss begonnen werden. Die Beantragung des Festo Bildungsfonds läuft über den Dienstleister CareerConcept. Nähere Informationen zum Festo Bildungsfonds finden Sie hier.
Bildungskredite der Banken
Wenn Sie berufstätig sind und ein berufsbegleitendes Studium absolvieren, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf BAföG. Allerdings können Sie als Teilnehmer im Masterprogramm einen staatlichen Bildungskredit beantragen. Dieser Kredit wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vergeben. Innerhalb eines Ausbildungsabschnittes, also für das Fernstudium, können bis zu 7.200,- € bewilligt werden. Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist allerdings begrenzt. Nähere Infos hierzu hier.
Darüber hinaus kooperiert die Hochschule Albstadt-Sigmaringen als staatliche Hochschule mit der Deutschen Bank AG. Weitere Informationen finden Sie hier. Teilnehmer des Masterstudiengangs können dank dieser Kooperation auf die vergünstigten Konditionen des Deutsche Bank Studienkredits zurückgreifen.
Förderung der Länder
Für Teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen oder Hessen gibt es spezielle Landesförderungen. Mit dem Bildungsscheck NRW sollen Berufstätige, aber auch Unternehmen, zu mehr Weiterbildung motiviert werden. Wenn Sie länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben, erhalten Sie vom Land NRW mit dem Bildungsscheck die Hälfte der Weiterbildungskosten, maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck und Jahr (www.bildungsscheck.com). Das Land Hessen wiederum fördert Berufstätige aus Hessen, die in kleinen und mittleren Unternehmen tätig sind mit einem Qualifizierungsscheck (bis zu 500 Euro pro Jahr: www.qualifizierungsschecks.de).
Unterstützung als Stipendiat
Sie als Studiengangs-Teilnehmer können sich auch direkt an Stiftungen wenden und einfach ein Stipendium beantragen. Es gibt viele verschiedene Stiftungen, die von Parteien, den Kirchen oder den Gewerkschaften getragen werden. Je nach Weltanschauung bieten sich Institutionen wie die Friedrich-Ebert-Stiftung (www.fes.de), die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (www.freiheit.de), die Hanns-Seidel-Stiftung e.V. (www.hss.de), die Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. (www.kas.de), die Hans-Böckler-Stiftung (www.boeckler.de), oder das Cusanus-Werk (www.cusanuswerk.de), das Evangelische Studienwerk e.V. (www.evstudienwerk.de) oder die Otto Benecke Stiftung e.V. (www.obs-ev.de) an.
Im Vergleich stellen Stipendien natürlich die beste Möglichkeit zur Finanzierung des Studiums dar, da sie meist nicht zurückgezahlt werden müssen. Es gibt Voll- und Teil-Stipendien, manche decken sogar den kompletten Umfang aller Kosten ab (Lebenskosten und Studiengebühren).
Beteiligung des Arbeitgebers
Arbeitgeber sehen es in der Regel sehr positiv, wenn sich Mitarbeiter berufsbegleitend im Arbeitsgebiet weiterbilden, denn das neu erworbene Wissen kommt dem Unternehmen direkt zugute. Aus diesem Grund bieten viele Unternehmen und Organisationen ihren Beschäftigten an, sich bei der angestrebten Weiterbildung finanziell zu engagieren. Dies gilt besonders für Studienfächer wie die Digitale Forensik, innerhalb derer praxisrelevantes Fach- und Spezialwissen höchst nachgefragt sind und die forensische Arbeit erleichtern. Arbeitgeber beteiligen sich dabei auf unterschiedliche Art und Weise: von einer jährlichen Pauschale bis hin zur Erstattung der kompletten Studienbeiträge nach erfolgreichem Abschluss. In der Regel sind Anfragen hierzu an den Vorgesetzten, die Unternehmens- oder Organisationsleitung oder die Personalabteilung zu richten.
Bildungsprämie und Weiterbildungssparen
Das Bildungsministerium bietet seit 2009 bis zu 154 Euro Zuschuss zu Weiterbildungsprogrammen und hat bundesweit Beratungsstellen eingerichtet. Diese Bildungsprämie kann von Arbeitnehmern, Freiberuflern und Selbstständigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für den bis zu 154 Euro hohen Zuschuss: Ledige haben nicht mehr als 20 000 Euro zu versteuerndes Einkommen und Ehepaare nicht mehr als 40 000 Euro. Die Prämie gibt es als Gutschein und mindestens den gleichen Betrag müssen Sie als Antragsteller zusätzlich selbst beisteuern.
Darüber hinaus können Arbeitnehmer mit einem über vermögenswirksame Leistungen angesparten Guthaben das Ansparguthaben sofort und ohne Einhaltung der sonst vorgeschriebenen Sperrfrist für Weiterbildungsmaßnahmen einsetzen. „Weiterbildungssparen“ nennt das Ministerium für Bildung und Forschung diese Förderung. Dieses Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Nähere Informationen finden Interessierte unter www.bildungspraemie.info
(Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.)