Prüfungsabmeldung bzw. Prüfungsausschluss
Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Studierende selbst von der Prüfung abmelden müssen, ansonsten wird die Prüfung bei Nichtantritt als Fehlversuch mit Note 5,0 bewertet (§20 StuPO Bachelor-Studiengänge, Allg. Teil 9.2; §17 StuPO Master-Studiengänge, Allg. Teil 9.2).
Wenn explizit in der Studien- und Prüfungsordnung (StuPO) geforderte Prüfungsvorleistungen nicht erbracht worden sind, werden die betroffenen Studierenden von der jeweiligen Prüfung ausgeschlossen (§14 StuPO Bachelor-Studiengänge, Allg. Teil 9.2; §11 StuPO Masterstudiengänge, Allg. Teil 9.2).
Psychologische Betreuung
Das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim unterhält mehrere psychotherapeutische Beratungstellen, die auch für die Studierenden der Hochschule Albstadt-Sigmaringen kostenlos zur Verfügung stehen. Hier erhalten Sie u.a. Hilfestellung bei Arbeits- und Konzentrationsstörungen oder Prüfungsängsten.
