Das Praxissemester (IPS)

Die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiums sieht im 6. Semester das integrierte praktische Studiensemester (IPS) vor.

Das IPS umfasst eine vorbereitende und eine nachbereitende Blockveranstaltung sowie die praktische Tätigkeit in einem Unternehmen von 20 Wochen.

Im IPS sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die bisherigen Studieninhalte, wie beispielsweise das erlernte Fachwissen, die erprobte Methodenkompetenz und die gestärkte Persönlichkeit, in einer betrieblichen Tätigkeit praxisorientiert zur Entfaltung bringen können.

Tätigkeitsfelder

Für das IPS eignen sich eine Vielzahl von Tätigkeitsfeldern. Idealerweise werden Sie, in eigener Verantwortung und unter Anleitung erfahrener Mitarbeiter, an einem größeren wirtschaftsinformatischen Projekt mitarbeiten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Analysen und Konzepte zur Vorbereitung von Informatik-Projekten durchführen
  • Softwaresysteme konzipieren, entwerfen, entwickeln, prüfen und/oder einführen (z. B. verteilte und/oder webbasierende Anwendungen, eBusiness und/oder eLearning Systeme)
  • Datenbanken modellieren, Mengengerüste bestimmen und aufbauen
  • Integrierte betriebliche Informationssysteme bewerten, auswählen und/oder zum Einsatz bringen
  • Projektmanagement betreiben (Erstellung von Pflichtenheften, Projektplanung, -verfolgung, Meilensteinkontrolle)
  • Softwaresysteme an betriebliche Belange anpassen (Konfiguration, Organisation, Schnittstellendefinition und -programmierung, Anwenderschulung, Benutzersupport)

und/oder

  • Informatische Systeme konzipieren, modellieren und/oder implementieren

Dabei tragen Sie Verantwortung für die Form, den Umfang und die Qualität der eigenständig übernommenen Arbeit. Sie sehen und bewertet unternehmensweite und gesellschaftliche Zusammenhänge der eigenen Tätigkeit und zeigen ihre professionelle persönliche Qualifikation in der Zusammenarbeit mit Vorgesetzen und Kollegen.

Die projektbezogene betriebliche Tätigkeit sollte sich vorzugsweise über das gesamte IPS erstrecken. Eine Aufteilung auf maximal zwei unabhängige Teilprojekte kann ausnahmsweise erfolgen, wenn ein einzelnes Projekt keinen umfassenden Einblick in die Tätigkeit eines itsecurityers sicherstellen kann.

Weitere Informationen zur Organisation und Durchführung des integrierten Praxissemesters finden Sie in der Richtlinie und Durchführungsbestimmungen für das Integrierte Praktische Studiensemester.