Die Landesregierung plant zum Sommersemester 2012 für Bachelorstudiengänge sowie konsekutive Masterstudiengänge die Abschaffung der Allgemeinen Studiengebühr. Das hierzu notwendige Gesetz soll in den kommenden Wochen verabschiedet werden.
Weitere Informationen zum Thema Studiengebühren finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Innerhalb der Online-Rückmeldung zum Sommersemester 2012 sieht die Hochschule Albstadt-Sigmaringen daher - vorbehaltlich des planmäßigen In-Kraft-Tretens des sog. Studiengebührenabschaffungsgesetzes (StudGebAbschG) - von der Erhebung der Allgemeinen Studiengebühr ab.
Eine vorsorgliche Einreichung von Anträgen auf Studiengebührenbefreiung ist nicht notwendig.
Der Semesterbeitrag von 87,20 Euro (Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von
40 Euro plus Studentenwerksbeitrag in Höhe von 47,20 Euro) wird weiterhin erhoben. Dieser ist innerhalb der Online-Rückmeldung zum Sommersemester 2012 bereits für alle immatrikulierten Studierenden (ausgenommen der Studierenden im Master-Online Studiengang Digitale Forensik) ins Soll gestellt.
Studiengänge, in denen Studiengebühren von mehr als 500 Euro erhoben werden und nicht-konsekutive Masterstudiengänge sind von der Abschaffung der Allgemeinen Studiengebühr nicht betroffen. Für diese Studiengänge gelten gesonderte Gebührensatzungen.
Antrag auf Erstattung des Semesterbeitrages