Selektion nach Zielgruppen Go
 
 
blank

FAQ Bewerben 

 

In unserer FAQ-Liste finden Sie Antworten auf sehr häufig gestellte Fragen von unseren Studierenden. Vielleicht ist die eine oder andere Ihrer Fragen darin bereits beantwortet:

Wie kann ich mich für einen Studienplatz bewerben?
Die Bewerbung erfolgt durch Einsenden des Anmeldeformulars per Brief oder Fax. Die Unterlagen zum Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen (siehe auch "Wie weise ich die Voraussetzungen nach?") müssen auf jeden Fall per Post eingesandt werden.

Welche Einschreibefristen gelten?
Der Studiengang wird nur zum Wintersemester eines jeden Kalenderjahres angeboten und beginnt in der Regel am 1. Oktober des Jahres. Bewerbungen für eine Teilnahme können jederzeit zum betreffenden Studienbeginn eingereicht werden. Bewerbungsende ist in der Regel der 15.07. eines jeden Jahres.

Gibt es eine Begrenzung der Teilnehmerzahl?
Um eine möglichst effiziente Betreuung aller Teilnehmer zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Pro Studienjahr stehen 30 Studienplätze zur Verfügung. Überschreitet die Zahl der Bewerber die der zur Verfügung stehenden Studienplätze, nehmen die Bewerber an einem Auswahlverfahren (Assessment) teil. Wenn für alle Studienbewerber ein Studienplatz zur Verfügung steht, findet kein Auswahlverfahren statt. Nach positiver Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie in diesem Fall direkt Ihre Immatrikulation zum Masterstudiengang. 

Welche Kriterien gelten für das Auswahlverfahren?
Nach positiver Prüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie in Abhängigkeit der Bewerberzahl ggf. eine schriftliche Einladung zu einem Auswahlgespräch (Assessment). Das Ergebnis dieses Auswahlgesprächs, die Abschlussnote des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses sowie Art und Dauer der einschlägigen Berufserfahrung werden mit Punkten bewertet. Entsprechend der erreichten Punkte wird eine Rangfolge der Bewerber gebildet und nach dieser die Studienplätze vergeben.

Wie muss ich mir das Auswahlgespräch vorstellen?
In dem 15-minütigen lockeren Gespräch sollen Sie vor allem darstellen, warum Sie sich für das Studienfach Digitale Forensik entschieden haben und welche persönlichen Ziele Sie mit dem Abschluss verbinden. Dazu gehört natürlich auch, dass Sie bereit sind, die Herausforderung eines berufsbegleitenden Fernstudiums zu meistern. Das Auswahlgespräch kann auf Wunsch bequem von zu Hause per Videokonferenz oder in einer Gruppe erfolgen. Es findet in der Regel vier Wochen nach Bewerbungsschluss statt. Ihre Studienberatung informiert Sie gerne über die Einzelheiten.

Was ist, wenn ich keinen Studienplatz erhalten habe?
In diesem Fall erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid. In der Regel können wir aber der Mehrzahl unserer Bewerber einen Studienplatz anbieten.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Um den Titel "Master of Science" erwerben zu können, sind folgende Kriterien zu erfüllen:
1. Sie haben einen Hochschulabschluss in einem mindestens 6-semestrigen Studiengang (mind. 180 ECTS).
2. Eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einem einschlägigen Fachgebiet nach Abschluss des ersten Hochschulabschlusses (dabei können Praxisphasen des Erststudiums mit maximal 6 Monaten angerechnet werden).
3. Sie sollten uneingeschränkten Zugang zu einem Computer und leistungsstarken Internet-Anschluss besitzen.
4. Grundlegende Computerkenntnisse sind unabdingbare Voraussetzung für diesen Studiengang.

Wie werden die Zulassungsvoraussetzungen überprüft?
Zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen senden Sie die benötigten Unterlagen (siehe auch „Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?") einfach an die Geschäftsstelle des Studiengangs Digitale Forensik, die eine unverbindliche Überprüfung der Unterlagen vornimmt.

Was passiert, wenn ich die generellen Voraussetzungen nicht erfülle?
Ist das Ergebnis zur Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen negativ, können Sie natürlich trotzdem an Modulen teilnehmen - lediglich den Titel "Master of Science" können Sie nicht erwerben. Teilnehmer erhalten in diesem Fall ein Zertifikat der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, das die erfolgreich absolvierten Module bescheinigt und diese mit Leistungspunkten (ECTS) ausweist. Hochschulzertifikat und Masterabschluss sind inhaltlich identisch. Die Module sind zudem anschlussfähig an andere verwandte Studiengänge und ermöglichen dort einen berufsqualifizierenden Studienabschluss.

Wie weise ich die Voraussetzungen nach?
Der entsprechende Studienabschluss wird in der Regel durch eine beglaubigte Kopie des ersten berufsqualifizierenden Hochschulzeugnisses inklusive Notenspiegel oder Diploma Supplement einschließlich Transcript of records nachgewiesen; die einschlägige Berufserfahrung durch Arbeitszeugnisse optional bis zu zwei  Referenzschreiben. Eine vollständige Liste der einzureichenden Unterlagen und Voraussetzungen finden Sie in der Zulassungssatzung. Unser Service: Senden Sie uns Ihre Unterlagen zu und wir überprüfen diese unverbindlich auf Vollständigkeit und Erfüllung der Voraussetzungen.

Was ist mit einschlägiger Berufserfahrung gemeint?
Einschlägige Berufserfahrung meint, dass Sie im Umfeld der Informatik, der Rechtswissenschaften mit IT-Bezug, der polizeilichen Strafverfolgung mit IT-Bezug, der IT-Fahndung sowie der IT-Sicherheit und/oder IT-Forensik aktiv tätig gewesen sind und Ihre Arbeitszeugnisse oder Referenzschreiben dies auch bestätigen. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Berufserfahrung dem Einschlägigkeitserfordernis genügt, können Sie dies bei unserer Studienbetreuung gerne erfragen.

Wie weise ich Berufserfahrung nach, wenn mein Arbeitgeber nicht vom Studium erfahren soll?
In diesem Fall können bieten wir zunächst ein Gespräch an, telefonisch oder vor Ort – je nach Ihren Möglichkeiten. Sie können zum Nachweis der Berufstätigkeit auch einen Arbeitsvertrag und Dokumente aus Ihren täglichen Arbeitsabläufen einreichen (Aufträge, Anweisungen, Bestätigungen), am besten über einen gewissen Zeitraum hinweg. Wir werden Ihnen in dieser Angelegenheit sehr flexibel entgegenkommen.


 

 
 
 
 
 
 
blank
blank
  Standort Sigmaringen
Anton-Günther-Straße 51
72488 Sigmaringen
Tel. 0 75 71 / 7 32-0 Fax -8229
Standort Albstadt
Jakobstraße 6
72458 Albstadt-Ebingen
Tel. 0 75 71 / 7 32-0 Fax -9129
© 2009
 
Mr. Wong BookmarkDelicious BookmarkDigg BookmarkReddit BookmarkSpurl BookmarkTechnorati BookmarkStumbleUpon BookmarkNewsvine Bookmark
 Seite drucken zu Favoriten hinzufügen
 
Digitale Forensik
Digitale Forensik Erfolgreich studieren.