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Anrechnung und Anerkennung

Anrechnung

Außerhochschulische Kenntnisse und Fähigkeiten im Studium nutzen

Die Anrechnung bietet dir die Chance, deine außerhochschulen Kenntnisse und Fähigkeiten in das Studium einzubringen und die Studienzeit zu verkürzen.

Es ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, Berufsausbildungen, Zertifikate und vergleichbare Kenntnisse und Fähigkeiten auf Module im Studium anzurechnen. Eine Belegung der entsprechenden Module ist in einem solchen Fall nicht mehr notwendig und die zugehörige Prüfung gilt als bestanden. Der Gedanke, der hinter diesem Verfahren steckt ist der, dass einmal erworbene Kompetenzen nicht erneut erworben werden müssen. Für eine Anrechnung ist allerdings die Gleichwertigkeit der externen Kenntnisse und Fähigkeiten mit den Anforderungen im Studium notwendig.

Die Prüfung, ob eine Gleichwertigkeit vorliegt, ist nicht immer ganz einfach. Wir prüfen daher jeden Einzelfall gesondert.

Ausnahmen von der individuellen Prüfung bilden die pauschalen Anrechnungen. In diesen Fällen haben die Studiengänge z.B. typische Berufsabschlüsse daraufhin geprüft, ob diese Inhalte im Studium ersetzen können. Für dich hat das den Vorteil, dass du schnell Gewissheit über die für dich möglichen Anrechnungen hast.

 

Die Anrechnungsmöglichkeiten werden im Rahmen der Äquivalenzprüfung auf der Basis der Lernergebnisbeschreibungen und der im Rahmen des Antrags eingereichten Unterlagen ermittelt. Beachte bitte: maximal 50 % des Hochschulstudiums können angerechnet werden.

Wenn du einen Antrag auf Anrechnung stellen möchtest, orientiere dich bitte an den folgenden Schritten:

  • Studienfachliche Beratung des Antragstellers beim Studiendekan des Studiengangs
  • Abstimmung der erforderlichen Unterlagen mit dem Prüfungsausschuss des Studiengangs
    Zu den Unterlagen könnten z.B. Zeugnisse, Prüfungen, Prüfungsordnungen, Arbeitsprobem, Gutachten, Lerntagebücher, etc. gehören.
  • Einreichung des vollständigen Antrags beim Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss prüft deinen Antrag und teilt dir schriftlich das Ergebnis mit.

Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Beginn des Semesters gestellt werden. Fülle dazu den "Antrag auf Anrechnung" aus und füge ihm die im Rahmen der studienfachlichen Beratung abgestimmten erforderlichen Unterlagen bei. Den Antrag findest Du auf der Formularseite.

Die Ansprechpartner (Studiendekan und Prüfungsausschussvorsitzende) für deinen Studiengang findest du auf der Internetseite des Studiengangs. Eine Übersicht der Studiengänge findest du hier.

Diese Studiengänge bieten pauschale Anrechnungsmöglichkeiten an.

Fakultät Life Sciences: 

  • Angewandte Biologie – Food & Pharma
  • Bioanalytik
  • Lebensmittel, Ernährung, Hygiene
  • Pharmatechnik
  • Smart Building Engineering and Management

Weitere Informationen, v. a. zum Umfang der Anrechnung, findest du hier.

Fakultät Engineering: 

  • Maschinenbau
  • Wirtschaftsingenieurwesen
  • Digital Technology and Consulting

Weitere Informationen, v. a. zum Umfang der Anrechnung, findest du für die Studiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Digital Technology and Consulting hier  sowie für Maschinenbau hier.

Das nötige Antragsformular findest du auf der Formularseite der studentischen Abteilung.
Wenn du einen Antrag stellen möchtest, ist im Regelfall eine Beratung mit dem/der zuständigen Studiendekan/in notwendig. Nach der Beratung reichst du die Antragsunterlagen beim Prüfungssekretariat ein. Wir prüfen deine Unterlagen und schicken dir so schnell wie möglich das Ergebnis zu.

 

Anerkennung

Beim Wechsel eines Studiengangs kannst du dir zur Fortsetzung deines Studiums Leistungen aus deinem früheren Studium anerkennen lassen.

Voraussetzung:

Es besteht hinsichtlich deiner bereits erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen, die ersetzt werden sollen.

Zuständigkeit:

Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die bzw. der Prüfungsausschussvorsitzende deines neuen Studiengangs unter Beteiligung von Fachdozenten oder Modulverantwortlichen der beantragten Leistungen.

Frist:

Der Antrag auf Anerkennung ist spätestens vier Wochen nach Aufnahme des Studiums zu stellen.

 

Was musst du tun?

  1. Vergleiche deine bereits erbrachten Leistungen mit den zu erbringenden Leistungen deines neuen Curriculums.
    Die hierfür erforderlichen Studien- und Prüfungsordnungen unserer Hochschule findest du je Abschluss und Studiengang unter https://www.hs-albsig.de/studieninfos/im-studium/studentische-abteilung/rechtsgrundlagen.
  2. Entscheide dich danach, welche Leistungen du anerkannt haben möchtest und fülle den Antrag auf Anerkennung vollständig aus.
  3. Unterschreibe den Antrag und füge ihm als Grundlage für die Entscheider entsprechende Nachweise wie Notenspiegel, Modulbeschreibungen oder Zeugnisse deiner bereits erbrachten Leistungen bei.
  4. Nun reichst du deine Antragsunterlagen direkt bei der/dem für dich künftig zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden ein.
    Die Kontaktdaten der Prüfungsausschussvorsitzenden findest du in unserer Semesterbroschüre unter https://www.hs-albsig.de/studieninfos/im-studium/studienalltag oder auf den Seiten deines neuen Studiengangs.
  5. Solltest du vor der Abgabe deines Antrages ggf. noch Fragen haben, kannst du vorab selbstverständlich auch gerne mit der/dem Prüfungsausschussvorsitzenden einen Termin vereinbaren.

 

Sobald die/der Prüfungsausschussvorsitzende über deinen Antrag entschieden hat, schickt sie/er deinen Antrag an das Prüfungssekretariat zur weiteren Bearbeitung.
Vom Prüfungssekretariat erhältst du dann Rückmeldung, welche Leistungen dir anerkannt wurden und welche ggf. nicht. Anerkannte Leistungen werden direkt in der Prüfungs-EDV verbucht und sind von dir dann über die Online-Noteneinsicht unter https://qis.hs-albsig.de einsehbar. Über nicht anerkannte Leistungen erhältst du einen Ablehnungsbescheid.

Bei ergänzenden Fragen zur Anerkennung von Studienleistungen helfen dir deine Prüfungsausschussvorsitzende bzw. dein Prüfungsausschussvorsitzender oder die Mitarbeiterinnen im Prüfungssekretariat gerne weiter.