Schwerbehindertenvertretung (SBV) an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Zuständigkeit:
Die Schwerbehindertenvertretung fördert nach § 178 SGB IX die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle, vertritt ihre Interessen in dem Betrieb oder der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie erfüllt ihre Aufgaben insbesondere dadurch, dass sie
- darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt, insbesondere auch die dem Arbeitgeber nach den §§ 154, 155 und 164 bis 167 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden,
- Maßnahmen, die den schwerbehinderten Menschen dienen, insbesondere auch präventive Maßnahmen, bei den zuständigen Stellen beantragt,
- Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegennimmt und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Arbeitgeber auf eine Erledigung hinwirkt; sie unterrichtet die schwerbehinderten Menschen über den Stand und das Ergebnis der Verhandlungen.
Schwerbehindertenvertreter
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Stellvertreterin
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Haben Sie Anregungen? Haben Sie Probleme? Welcher Informationsbedarf besteht?
Bitte kontaktieren Sie uns! Gerne sind wir für Sie da.
Links:
- KVJS Aktuelles Schwerbehinderung (Kommunalverband für Jugend und Soziales)
- BIH (Bundesarbeitsgem.Integrationsämter&Hauptfürsorgestellen)
- § 178 SGB IX, Auszug aus dem Sozialgesetzbuch
- https://www.familienratgeber.de/schwerbehinderung/index.php
- Info für schwerbehinderte Studierende (www.studis-online.de)