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Stipendien hochschulweit

Bewerben Sie sich direkt an unserer Hochschule!

Das Deutschlandstipendium

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen vergibt jeweils zum Wintersemester Deutschlandstipendien an leistungsstarke Studierende.
Die Anzahl der Stipendien hängt von der Anzahl der Förderer ab, die sich bereit erklären, das Deutschlandstipendium und damit unsere Studierenden im entsprechenden Förderjahr zu unterstützen.

Studierende können sich bis zum 31. Mai  für ein Deutschlandstipendium bewerben.
(Laufzeit i.d.R. 1 Jahr)

Kriterien zur Vergabe der Stipendien

Grundlage der Auswahl sind herausragende Leistungen im Studium.

Weitere Leistungen können neben den Noten Berücksichtigung finden:

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise
  • besondere persönliche und familiäre Umstände
  • Betreuung eigener Kinder insbesondere als alleinerziehendes Elternteil
  • ehrenamtliches, gesellschaftliches, soziales hochschulpolitisches Engagement oder Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Verbänden oder Vereinen
  • vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  • Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger
  • Mitarbeit im familiären Betrieb
  • studienbegleitende Erwerbstätigkeit
  • familiäre Herkunft/Migrationshintergrund

Die Regelstudienzeit ist zu beachten.
Einzelne Stipendien werden auf Wunsch der Förderer nur an Studierende bestimmter Studiengänge vergeben.

Bewerbungsfrist ist der 31. Mai     (24:00 Uhr; Ausschluss Frist!)

Das Deckblatt zur Bewerbung füllen Sie bitte online aus und speichern es zunächst auf Ihrem PC; es muss noch aktiv bzw. bearbeitbar übermittelt werden!

Bitte senden Sie zwei PDF-Dateien bestehend aus
a) PDF 1: bearbeitbares Deckblatt
b) PDF 2: Deckblatt und alle anderen notwendigen Unterlagen
in einer E-Mail (max. 5 MB)! Keine ZIP-Datei. Das Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.

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Ihre vollständige Bewerbung schicken Sie bitte an:

deutschlandstipendium@hs-albsig.de

Das Motivationsschreiben / Anschreiben sollte maximal zwei Seiten umfassen.

Es sollten daraus Informationen zu Ihrem Studium, aber auch zu besonderen persönlichen oder familiären Umständen und Erfahrungen hervorgehen. Diese sind durch Nachweise zu belegen, z. B. durch Bescheid des Versorgungsamtes, Geburtsurkunde des Kindes mit persönlicher Erklärung zur Kindererziehung und dergleichen, sonst können sie nicht berücksichtigt werden.      

Bitte denken Sie an die Unterschrift!

 

  • tabellarischer Lebenslauf mit Foto
  • Praktikums- und Arbeitszeugnisse
  • Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement, wie beispielsweise Gremienarbeiten an der Hochschule. Als Nachweise dienen z. B. Urkunden, Bescheinigungen oder Bestätigungen von Verbands- oder Vereinsvorsitzenden oder der Hochschule.
  • Empfehlungsschreiben eines Dozenten (optional)
  • bei beruflicher Qualifizierung das Zeugnis der Meisterprüfung, einer gleichwertigen Fortbildung oder Eignungsprüfung
  • bei Masterstudierenden das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss (mit Angabe der Abschlussnote!)
  • Nachweise über ehrenamtliche Tätigkeiten, . . .
  • Formlose Erklärung, ob Sie ein anderes Stipendium bzw. eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift! 
  • Erklärung, ob Sie ggf. als Stipendiat/-in damit einverstanden sind, dass wir Ihre Daten an die Förderer des aktuellen Stipendienjahrganges weitergeben. Bitte denken Sie an Ihre Unterschrift!

Nur die Punkte, für die Sie Belege eingereicht haben, können bei der Bewertung Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden!

 

Nach Bewertung aller fristgerecht eingereichten, vollständigen Bewerbungsunterlagen erfolgt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten durch den Stipendien-Auswahlausschuss, voraussichtlich Ende September.

Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten Anfang Oktober eine Rückmeldung zur Stipendiatenauswahl.
 

Fürst-Carl-Stiftung

Fürst Carl von Hohenzollern berief 1833 einen konstituierenden Landtag ein und proklamierte dabei die Verfassungsurkunde als Landesgrundgesetz des Fürstentums. Er hat sich um Sigmaringen, vor allem durch die Errichtung von gemeinnützigen Anstalten, verdient gemacht. Dazu gehören beispielsweise das Fürst-Carl-Landeskrankenhaus, das Ständehaus am Leopoldsplatz, der Prinzenbau und die Hofkammer.

Bei seinem Regierungsantritt im Jahr 1831 hatte Fürst Carl erklärt, dass die Befreiung seiner Untertanen von ihrer wirtschaftlichen Not seine höchste Aufgabe sei, weshalb er sich für die Gründung einer Sparkasse entschieden hatte, aus der die heutige Hohenzollerische Landesbank hervorging. Sein Verdienst war auch die Aufhebung der Leibeigenschaft und sonstiger Grundlasten.

Aufgrund seiner Verdienste wurde die 1993 gegründete Stiftung nach Fürst Carl benannt. Sie wird vom Landkreis Sigmaringen, der Stadt Sigmaringen und der Hohenzollerischen Landesbank getragen. Mehr Informationen finden Sie unter: Fördermöglichkeiten.

Die Fürst-Carl-Stiftung in Sigmaringen fördert nachfolgende Bereiche. Aktuell können Sie sich nur die für fettgedruckten Bereiche bewerben:

  1. Studentische Forschungs- und Gründungsprojekte aus den HSAS-Programmen, die in Sigmaringen an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen oder auf dem Innovationscampus durchgeführt werden.
     
  2. Bachelor- und Master-Abschlussarbeiten am Hochschulstandort Sigmaringen (Priorität haben solche, die in Kooperation mit Unternehmen aus dem Landkreis Sigmaringen geschrieben werden). Die Auswahl erfolgt über die Note der Abschlussarbeit, eine Empfehlung des betreuenden Dozenten muss vorliegen!
     
  3. Bildungsausländer/innen oder geflüchtete Bildungsinländer/innen, die max. 5 Jahre vor dem Abitur nach Deutschland gekommen sind, können eine Förderung erhalten, wenn sie ihr komplettes Studium an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen am Standort Sigmaringen absolvieren. Es erfolgt eine Auswahl über den Notendurchschnitt und eine Sozialauswahl.
    Bewerbungsvoraussetzung: mind. 3. Fachsemester, Durchschnittsnote 2,5 oder besser

     
  4. Soziales ehrenamtliches Engagement
    Es werden Studierende gefördert, die besonderes soziales ehrenamtliches Engagement innerhalb und außerhalb der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, im Landkreis Sigmaringen, vorweisen können.

     
  5. Studierende, die extra in den Landkreis Sigmaringen gezogen sind, um hier zu studieren.

Bewerbungsfrist: jeweils der 15. April und 28. Oktober

Bitte senden Sie die Bewerbungsunterlagen in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) per E-Mail an Frau Pfefferle.

Sie besteht aus:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Deckblatt_FüCaS.pdf
  •  Anschreiben mit Erläuterung des beantragten Fördergrundes und des Bezugs zum Landkreis Sigmaringen
  • Lebenslauf mit Foto
  • Aktueller Notenspiegel
  • je nach Fördergrund Nachweise über ehrenamtliches Engagement / Empfehlungsschreiben des Erstprüfers bei Abschlussarbeiten / Nachweis des Status (Bildungsausländer / geflüchtet und Bildungsinländer)

Nur die Punkte, für die Sie Belege eingereicht haben, können bei der Bewertung Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden!

Philipp-Matthäus-Hahn-Stiftung

Die Stiftung, benannt nach dem Theologen, Erfinder und "Mechanikerpfarrer" Philipp Matthäus Hahn, wurde 1989 durch den Zollernalbkreis, die Stadt Albstadt und die Sparkasse Zollernalb gegründet.

Philipp Matthäus Hahn übernahm 1764 die Pfarrstelle in Onstmettingen. Zu dieser Zeit beschäftigte er sich intensiv mit dem Bau der ersten Waagen und astronomischen Uhren. Seine "Himmelsmaschinen" (Großuhren mit astronomischen Indikationen), Taschenuhren, Thermometer, Barometer, hydrostatischen Waagen und Rechenmaschinen machten ihn weit über den Kreis hinaus bekannt und berühmt. Mit seiner Erfindung der gewichtslosen Neigungswaage legte er den Grundstein für die im heutigen Kreisgebiet so bedeutsame Waagen- und feinmechanische Industrie, die weltweit Rang und Namen genießt.

Zweck der nach ihm benannten Stiftung ist u. a. die Förderung von begabten Studierenden und wissenschaftlichem Nachwuchs am Hochschulstandort Albstadt. Außerdem können Abschlussarbeiten, die einen direkten Bezug zur Förderung der Wirtschaft in der Region haben, gefördert werden. Die besten Absolventen eines Abschlusssemesters aus Albstadt erhalten eine Auszeichnung.

Die Philipp-Matthäus-Hahn-Stiftung in Balingen umfasst folgende Bereiche für den Hochschulstandort Albstadt. Derzeit können Sie sich nur für fettgedruckte Bereiche bewerben :

  1. Studentische Forschungsprojekte aus den HSAS-Programmen, die am Campus Albstadt durchgeführt werden.
     
  2. Bachelor- und Masterabschlussarbeiten in Kooperation mit Unternehmen im Zollernalbkreis.
    Die Auswahl erfolgt über die Note der Abschlussarbeit. Mit Empfehlungsschreiben des betreuenden Dozenten!

     
  3. Bildungsausländer können eine Förderung erhalten, wenn sie ihr komplettes Studium an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, am Standort Albstadt, absolvieren. Es erfolgt eine Auswahl über den Notendurchschnitt und eine Sozialauswahl.
    Bewerbungsvoraussetzung: mind. 3. Fachsemester, Durchschnittsnote 2,5 oder besser
  4. Studierende, die besonderes soziales ehrenamtliches Engagement vorweisen, innerhalb und außerhalb der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, im Zollernalbkreis.
     
  5. 2 Studierende pro Semester können während eines längerfristigen Auslandsaufenthaltes gefördert werden.

Informationen hierzu finden Sie auch unter: https://www.pmh-stiftung.de/

Bewerbungsfrist: jeweils der 15. April und 28. Oktober

Bitte senden Sie die Bewerbung in einem PDF-Dokument (max. 5 MB) per E-Mail an Frau Pfefferle.
Sie besteht aus:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Deckblatt PMHS.pdf
  • Anschreiben mit Erläuterung des beantragten Fördergrundes und des persönlichen Bezugs zum Zollernalbkreis
  • Lebenslauf mit Foto
  • Aktueller Notenspiegel
  • Je nach Fördergrund Nachweise über ehrenamtliches Engagement / Empfehlungsschreiben des Erstprüfers bei Abschlussarbeiten

Nur die Punkte, für die Sie Belege eingereicht haben, können bei der Bewertung Ihrer Bewerbung berücksichtigt werden!

Internationale Studierende – Studiengebührenbefreiung aufgrund besonderer Begabung

Die Studiengebühr für internationale Studierende beträgt derzeit pro Semester 1.500 Euro.
DIe Hochschule kann gemäß § 6 Abs. 4 und 5 LHGebG eine begrenzte Zahl von internationalen Studierenden von der Studiengebührenpflicht vollständig oder teilweise befreien, sofern sie die Studierenden für besonders begabt erachtet. Die Befreiung erfolgt für insgesamt ein Studienjahr.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Ausschreibung sowie der Satzung über die Befreiung von der Studiengebühr für Internationale Studierende aufgrund besonderer Begabung vom 11.12.2020.

Bitte senden Sie Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sowie alle erforderlichen Nachweise bis spätestens zum 01. Oktober (falls weitere Befreiungen möglich sind, fristgerecht zum öffentlich bekanntgegebenen Termin) per E-Mail an das International Office (io@hs-albsig.de).