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Studieren in individueller Teilzeit

für Studierende mit Familienpflichten, chronischen gesundheitlichen Einschränkungen und Berufstätige.

 

Deine Famile braucht Deine Aufmerksamkeit, beruflich willst oder kannst Du nicht pausieren oder eine eigene Erkrankung schränkt Dich zeitlich stark ein? In vielen Fällen bleibt da kaum Zeit für ein intensives Vollzeitstudium.

Studieren willst Du aber trotzdem!

Wir bieten Dir darum einen individuellen Weg durch das Studium an.

 

Die wichtigsten Fragen...

Du studierst einen regulären Studiengang der Hochschule Albstadt-Sigmaringen in der für Dich passenden Geschwindigkeit.

Studierende, die

  • Kinder haben und diese erziehen,
  • einen Beruf ausüben und sich dort keine Auszeit nehmen können oder wollen,
  • Familienangehörige pflegen oder
  • aufgrund eigener chronischer Erkrankung oder Behinderung zeitlich in ihrer Studierfähigkeit eingeschränkt sind,

können ein Studium in individueller Teilzeit beantragen.

So wird die individuelle Teilzeit beantragt:

1. Antrag ausfüllen und die notwendigen Nachweise beschaffen (Download Antrag)

2. Entwurf des individuellen Studienverlaufsplans (Download Vordruck)

3. Termin mit dem Studiendekan Deines Studiengangs vereinbaren und den Plan durchsprechen

4. Antrag beim Prüfungsausschuss des Studiengangs einreichen

ACHTUNG: der Antrag muss im Regelfall vor dem Vorlesungsbeginn des ersten Semesters, das in Teilzeit studiert werden soll beim Prüfungsausschuss eingereicht werden! In Ausnahmefällen kann der Antrag bis zu vier Wochen nach dem Vorlesungsbeginn gestellt werden. Ob ein Ausnahmefall vorliegt, entscheidet der Prüfungsausschuss im Rahmen des Antrags. 

5. Der Prüfungsausschuss schickt Dir einen Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung) zu.

 

Fragen zur individuellen Teilzeit in einem bestimmten Studiengang beantwortet der/ zuständige Studiendekan/in. Die Kontaktdaten sind auf der Studiengangsseite hinterlegt.

Mit dem individuellen Studienverlaufsplan entwirfst Du das Studium, das zu Deinem Leben passt. Du legst abhängig von Deinen Voraussetzungen fest, welchen Studienumfang Du pro Semester leisten kannst. Du berücksichtigst dabei die Vorgaben der Studien- und Prüfungsordnung.

Bei Fragen zur Erstellung des Studienplans berät Dich der/die zuständige Studiendekan/in gerne persönlich.

Der/die für Deinen Studiengang zuständige Studiendekan/in berät Dich gerne bei allen Fragen zur individuellen Teilzeit. Er/sie bespricht mit Dir die Möglichkeiten eines individuellen Studiums.

Insbesondere die Studierbarkeit des von Dir geplanten individuellen Studienverlaufs wird er/sie thematisieren. Neben Deinen bisherigen Leistungen und Qualifikationen werden die zeitliche Belastung sowie die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Veranstaltungen Inhalte des Gesprächs sein.

Neben den allgemeinen Anforderungen eines Studiums achte bitte auf die korrekte Prüfungsanmeldung entsprechend Deinem individuellen Studienplan und lass fehlerhafte Anmeldungen bitte umgehend vom Prüfungsamt korrigieren.

Da Dein individueller Studienverlauf immer eine Ausnahme von der Regel darstellt, und wir verpflichtet sind, einen Überblick über den Studienverlauf unserer Studierenden zu behalten, muss Du jedes Semester Deinen Studienfortschritt manuell nachweisen.

Bitte reich daher jedes Semester (spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit des Folgesemesters) einen Notenspiegel beim zuständigen Prüfungsausschuss ein.

Durch ein Studium in individueller Teilzeit kann der BAföG-Anspruch beeinträchtigt werden bzw. verloren gehen. Bitte kläre rechtzeitig vor der Antragstellung an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen mit der BAföG-Stelle des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim (Wilhelmstraße 15, 72074 Tübingen, Tel.: 0 70 71 / 7 50 11 – 0) Deinen BAföG-Anspruch.