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Hochschulzugang ohne Abitur - Beruflich Qualifizierte

Informationen für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung

In Baden-Württemberg ist beruflich Qualifizierten mit Meisterprüfung oder anderer gleichwertiger beruflicher Fortbildung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung und in der Regel dreijähriger Berufserfahrung können eine Zugangsberechtigung zu einem ihrer beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studium durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben (Achtung: Anmeldung erfolgt durch die Hochschule!). Mit Bestehen der Eignungsprüfung wird eine Studienberechtigung für den beantragten Studiengang für die Bewerbung um einen Studienplatz ausgestellt. Die Studienberechtigung gilt unbefristet.

Nähere Informationen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Eignungsprüfung erhalten Sie für IT-affine Studiengänge unter Studium Initiale oder - ebenso wie für alle anderen Studiengänge - auf der Homepage der Hochschule Konstanz unter https://www.htwg-konstanz.de/studium/bewerbung/beruflich-qualifizierte/pruefung-fuer-beruflich-qualifizierte/.

Bei beiden Zugangswegen findet zusätzlich ein studienfachliches Beratungsgespräch an der Hochschule statt. Das Formular hierzu senden wir Ihnen, wenn wir Ihre Antragsunterlagen bearbeitet haben.

Bitte wenden Sie sich im Vorfeld der Bewerbung an die Mitarbeiterinnen im Zulassungssekretariat.

Folgende Dokumente sind bei einer Bewerbung als besonders qualifizierter Berufstätiger ohne Hochschulzugangsberechtigung zu beachten: