Willkommen bei der Gleichstellung

Unsere Zeit ist geprägt durch das sich langsam wandelnde Geschlechterbild.

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen hat sich das Ziel gesetzt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium gezielt zu erleichtern. Die Hochschulmitglieder haben gleiche Chancen, unabhängig von deren Geschlecht, Alter, Nationalität oder Herkunft.

Auch die Aufgaben der Gleichstellung befinden sich im Wandel. Zum einen geht es darum den Frauenanteil in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu steigern. Zum anderen geht es um eine inkludierende Atmosphäre, die allen Hochschulangehörigen die Entfaltung ihres Potentials ermöglicht.

Die Gleichstellungsbeauftragten legen konkrete Ziele und Maßnahmen alle fünf Jahre im Gleichstellungsplan fest und berichten regelmäßig über deren Umsetzung und Ergebnisse, gemäß §4 des Landeshochschulgesetztes.
Mitarbeiter wenden sich in Fragen der Gleichstellung an die Chancengleichheitsbeauftragte.
 

  • Die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen werden vom Senat für vier Jahre gewählt.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied im Senat sowie in Berufungs- und Auswahlkommissionen. Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt an Sitzungen der Fakultäts-und Hochschulräte mit wahlberechtigter Stimme teil. Sie hat das Recht auf Beteiligung an Stellenausschreibungen und auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen, im Bereich geringer Repräsentanz von Frauen. In Fällen von sexueller Belästigung ist sie Ansprechpartner für wissenschaftlich tätige Frauen/Männer und Studierende.
  • Die Gleichstellungsbeauftragte ist Mitglied der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg (LaKoF).

Hauptgleichstellungsbeauftragte der Hochschule Albsatdt-Sigmaringen

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Stellvertreterinnen der Gleichstellungsbeauftragten

Vertreterin für den Standort Sigmaringen ist Fr. Dr. Sick. Vertreterin für den Standort Albstadt ist Fr. Prof. Dr. Baum. Die beiden Standorte vertreten sich gegenseitig.

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