Der Personalrat der Hochschule Albstadt-Sigmaringen

Der Personalrat für die Wahlperiode bis Juli 2029 besteht aus sieben Mitgliedern (plus drei Ersatzmitgliedern).

Der Personalrat vertritt in der jetzigen Wahlperiode die Belange der Arbeitnehmerinnen und der Beamtinnen gleichermaßen.

Der Vorsitzende des Personalrats, Christian Lehr, leitet die Sitzungen, in denen mit  Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden wird. Der Vorsitzende vertritt den Personalrat gegenüber der Dienststellenleitung und in gerichtlichen Verfahren.

Die Geschäftsstelle unseres Personalrats ist in Sigmaringen (Gebäude 200, Raum 206).

Die Aufgaben des Personalrats sind vielfältig..

  • Teilnahme an Personalgesprächen
  • Überprüfung des Bewerbungsprozesses
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen im Interesse der Beschäftigten
  • Beteiligung bei Abmahnungen und Kündigungen

Der Personalrat ist an den Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen und organisatorischen Angelegenheiten beteiligt. Maßgeblich für Art und Ausmaß der Beteiligungsrechte ist in Baden-Württemberg das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Das LPVG unterscheidet drei Arten der Beteiligung:

  1. Die Mitbestimmung: Eine von der Dienststelle geplante Maßnahme darf nur mit Zustimmung des Personalrats durchgeführt werden.
  2. Die Mitwirkung: Die Dienststelle muss die Angelegenheit mit dem Personalrat erörtern.
  3. Die Anhörung: Der Personalrat kann gegen eine beabsichtigte Maßnahme der Dienststelle Bedenken äußern, woraufhin die Dienststelle Stellung nehmen muss.
  • Erstellung von Dienstvereinbarungen
  • Wahlvorbereitungen für die Wahl des Personalrats;
  • Entgegennahme von Anregungen und Beschwerden aus den Reihen der Mitarbeiterschaft;
  • Maßnahmen zur Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes;
  • Fragen der Arbeitszeitregelung und Arbeitszeiterfassung;
  • Weitere soziale Maßnahmen;
  • Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und -Schutzvorschriften, die in Gesetzen, Tarifverträgen, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsvorschriften geregelt sind. Der Personalrat ist zu Maßnahmen der Unfallverhütung und des Arbeitsschutzes hinzuzuziehen, insbesondere auch zu den Gesprächen des Dienststellenleiters mit den Sicherheitsbeauftragten;
  • Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von schwerbehinderten Menschen, von ausländischen Beschäftigten sowie bei der Gleichstellung von Mann und Frau.
  •  Gemeinsame Besprechungen des Personalrats mit dem Rektorat (Turnusgespräche). Diese finden vierteljährlich statt. Ziel dieser Gespräche ist es, besonders wichtige Fragen von allgemeiner Bedeutung zu erörtern. Sie dienen auch als Instrument zur Konfliktlösung und Verständigung mit der Dienststelle.
  • Treffen mit dem HPR und ÖPR
  • Durchführung einer jährlichen Personalversammlung, in der der Personalrat über seine Tätigkeit informiert und Anträge der Mitarbeiterinnen entgegennimmt. An diesen Versammlungen können der Dienststellenleiter sowie Vertreter der Gewerkschaften teilnehmen.