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Verfasste Studierendenschaft & AStA

Die Verfasste Studierendenschaft (nach §65 LHG) ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule.

Der Begriff  "Verfasste Studierendenschaft" bezeichnet im engeren Sinne die Interessenvertretung der Studierenden und deren Organe.

Die Studierenden wählen jährlich ihre Vertreter für die Verfasste Studierendenschaft. 
Die zentralen Organe der Studierendenschaft sind der Allgemeine Studierendenausschuss und das Studierendenparlament.


Der Allgemeine Studierendenausschuss AStA besteht aus insgesamt 6 Mitgliedern. Das Studierendenparlament wählt den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des AStA aus den eigenen Reihen sowie 4 weitere Referenten.

Aufgaben des AStA:
Die laufenden Geschäfte werden vom AStA geführt (exekutives Organ).
Der Vorsitzende des AStA vertritt die Studierendenschaft nach innen und nach außen.

Das Studierendenparlament (StuPa)

Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus insgesamt max. 15 Mitgliedern

Das Studierendenparlament setzt sich aus 4 studentischen Senatsmitgliedern und
11 aus den Fachschaftsvertretungen entsandten Mitgliedern zusammen.

Die Aufgaben des Studierendenparlaments:
Das Studierendenparlament entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft einschließlich der Satzungen und finanzielle Angelegenheiten (legislatives Organ).