• Praxissemester im Studiengang IT Security (Bachelor)

Praxissemester

Studiengang IT Security (Bachelor)

Die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelor-Studiums sieht im 6. Semester das integrierte praktische Studiensemester (IPS) vor.  Das IPS enthält neben dem Modul "Berufsfertigkeit" mit 4 SWS eine praktische Tätigkeit in einem Unternehmen von 20 Wochen.  Im IPS sollen die Studierenden nachweisen, dass sie die bisherigen Studieninhalte, wie das erfahrene Fachwissen, die erprobte Methodenkompetenz und die gestärkte Persönlichkeit, in einer betrieblichen Tätigkeit praxisorientiert zur Entfaltung bringen können.

Im Rahmen des IPS können die Studierenden in einer Vielzahl von Tätigkeitsfeldern eingesetzt werden. Sie arbeiten in eigener Verantwortung und unter Anleitung erfahrener Mitarbeiter an informatik-spezifischen Projekten, wie zum Beispiel:

  • Systemanalyse und Projektierung,
  • Sicherheitsanalyse und Sicherheitsentwurf,
  • Entwurf und Implementierung von IT Systemen.

Die Tätigkeiten des Integrierten Praxissemesters umfassen die Ingenieurmäßige Mitarbeit und Bearbeitung von Aufgaben in der Entwicklung von Produkten und Prozessen, der Produktion, der Qualitätssicherung, im Betrieb informationstechnischer Systeme und in der IT-Sicherheit z. B. in:

  • Planung, Implementierung, Überwachung und Test von Informations- und Kommunikationssystemen, Rechnernetzen, Netzwerkmanagement und Datensicherung,
  • Entwicklung von Software für informationstechnische Systeme,
  • Analyse, Planung, Umsetzung und Bewertung von technischen und/oder organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen,
  • Anwendung der offensiven und defensiven Security-Methoden sowie der Forensik,
  • Anwendungen der Informatik allgemein (auch ohne spezifischen Bezug zur IT Sicherheit).

Ein Bezug der Tätigkeit zur IT Sicherheit ist zwar wünschenswert, jedoch keine zwingende Voraussetzung.

Dabei tragen die Studierenden Verantwortung für die Form, den Umfang und die Qualität der eigenständig übernommenen Arbeit. Sie sehen und bewerten unternehmensweite und gesellschaftliche Zusammenhänge der eigenen Tätigkeit und zeigen ihre professionelle persönliche Qualifikation in der Zusammenarbeit mit Vorgesetzen und Kollegen.

Die projektbezogene betriebliche Tätigkeit sollte sich vorzugsweise über das gesamte IPS erstrecken. Eine Aufteilung auf maximal zwei unabhängige Teilprojekte kann ausnahmsweise erfolgen, wenn ein einzelnes Projekt keinen umfassenden Einblick in die Tätigkeit eines Informatikers sicherstellen kann.

Weitere Informationen zur Organisation und Durchführung des integrierten Praxissemesters finden Sie in der Richtlinie und Durchführungsbestimmungen für das Integrierte Praktische Studiensemester.