Häufig gestellte Fragen

Bei der Entscheidung für ein berufsbegleitendes Fernstudium tauchen erfahrungsgemäß viele Fragen auf. Wir sind der Meinung, dass eine solche Entscheidung, die Ihre Zukunft nachhaltig beeinflussen wird, nur sinnvoll getroffen werden kann, wenn Sie über alle notwendigen Informationen verfügt.

Hier finden Sie die Antworten auf regelmäßig auftauchende Fragen.

Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden oder Sie noch ausführlichere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf Ihre Fragen beantworten zu dürfen.

  • Ja. Wenn Sie das Studium Technische Informatik Berufsbegleitend erfolgreich abschließen, erhalten Sie einen vollwertigen, international anerkannten Bachelor of Engineering.

  • Um zum Bachelorstudiengang Technische Informatik Berufsbegleitend zugelassen zu werden, müssen Sie eine Hochschulzugangsberechtigung haben. Diese kann sich durch ein erworbenes Abitur, einem Fachabitur in einem verwandten Feld oder über eine fachbezogene Berufsausbildung und Berufserfahrung ergeben.

    Sollten sich Fragen ergeben, klären Sie Ihre individuelle Situation direkt mit dem Zulassungsamt der Hochschule.

  • Ein ECTS entspricht einem zeitlichen Arbeitsaufwand von 25–30 Stunden pro Semester. Bei einem Vollzeitstudium sind 30 ECTS pro Semester vorgesehen. Da die Anzahl der Module und der damit verbundenen ECTS, die in einem Semester vom Studenten absolviert werden, individuell festlegbar sind, lässt sich der Workload des Studenten problemlos an seine private und berufliche Situation anpassen.

  • Neben dem Prüfungszeitraum am Ende des Semesters gibt es auch unter dem Semester einige verbindliche Termine. Dazu gehören z.Bsp. Abgabefristen für Praktikumsaufgaben oder Seminar- bzw. Referatstermine. Natürlich ist auch hier ein gewisser Spielraum eingebaut, der für Leute, die nebenberuflich studieren, unverzichtbar ist.

    Diese Termine sind erfahrungsgemäß hilfreich, um Ihr Studium und die Vorlesungsinhalte strukturiert über das Semester zu verteilen.

    Die Vorlesungen und sonstigen Materialien können Sie in freier Zeiteinteilung ohne Fixtermine bearbeiten.

  • Um den Aufwand und die Belastung durch regelmäßige An- und Abreisen so gering wie möglich zu halten, gibt es pro Semester nur eine einzige einwöchige Präsenzphase. Diese findet am Ende jedes Semesters statt. In dieser Zeit werden Sie vor Ort die Prüfungen des jeweiligen Semesters ablegen.

    Vorlesungen und Praktika werden vollständig digital abgewickelt.

  • Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen bietet bereits seit längerer Zeit berufsbegleitende Master Studiengänge an. Unsere Erfahrungen mit Studenten, die neben einer Vollzeitstelle studieren, haben gezeigt, dass diese motivierter, disziplinierter und erfolgreicher studieren als unsere regulären Vollzeitstudenten. Die Abbruchquoten sind extrem niedrig und das Feedback der Studenten ist überwältigend positiv.

    Ein Online Studium erfordert genau wie ein Vollzeit-Studium Disziplin, Engagement und Zeitmanagement. Durch die Möglichkeit zur flexiblen Zeiteinteilung und der individuell wählbaren Geschwindigkeit, lässt sich ein solches Studium aber sehr gut in ein bestehendes Arbeitsverhältnis integrieren.

    Auch bei unseren Präsenzstudenten sehen wir, dass ein Großteil neben dem Studium arbeitet und trotzdem sehr erfolgreich studiert. Durch die vorgegebene Terminplanung mit Vorlesungen, Übungen und Praktika arbeiten diese zwar meist weniger Stunden in der Woche, aber Erfahrungen zeigen, dass die Vereinbarung von Arbeit und Studium vor allem eine Frage des persönlichen Zeitmanagements ist.

  • Sie haben bei uns die Möglichkeit in Vollzeit oder in individueller Teilzeit zu studieren.

    Die Geschwindigkeit ergibt sich aus den Modulen, die Sie pro Semester belegen.

    Ein Vollzeitstudium ist so ausgelegt, dass Sie insgesamt 30 ECTS pro Semester belegen und so nach spätestens 3.5 Jahren Ihren Abschluss machen. Mit Anrechnung des Praxissemesters sogar nach bereits 3 Jahren.

    Sollte Ihnen die Arbeitsbelastung jedoch zu groß sein, haben Sie die Möglichkeit auch weniger Module pro Semester zu belegen. Dadurch verlängert sich das Studium natürlich auch dementsprechend, allerdings entstehen Ihnen keine zusätzlichen Gebühren, da sich diese nach den belegten Modulen pro Semester berechnen.

    Sie haben im Laufe des Studiums jedes Semester erneut die Möglichkeit, die Geschwindigkeit und damit die Belastung an Ihre individuellen Umstände neu anzupassen.

  • Die Gebühren für das gesamte Studium belaufen sich auf ca. 18.000 Euro. Wenn Sie sich Leistungen aus vorherigem Studium, Berufsausbildung oder Berufsausbildung anerkennen lassen, reduziert sich der Betrag entsprechend.

    Erfahrungsgemäß können die meisten unserer Studenten mit Gebühren von ca. 15.000 Euro effektiv rechnen.

    Hinzu kommen noch die regulären Semestergebühren von 150 Euro pro Semester sowie Kosten für An- und Abreise und Unterbringung während der Präsenzzeiten.

    Die genaue Höhe der Gebühren können Sie der Gebührensatzung entnehmen.

  • In Fragen der Absetzbarkeit wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, da hier Ihre individuellen Umstände berücksichtigt werden müssen.

    Pauschal kann man jedoch sagen, dass Weiterbildungskosten in den meisten Fällen vollständig als Werbungskosten von den Steuern abgesetzt werden können. Dies umfasst sämtliche damit verbundene Kosten wie Gebühren, Material sowie Fahrtkosten und Unterkunft für Präsenzveranstaltungen.

  • Die Studienmaterialien, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden, umfassen Vorlesungsaufzeichnungen, Skripte, Übungsblätter, Praktikumsaufgaben, betreute Foren sowie den Zugriff auf die Hochschulbibliothek mit einer Vielzahl an elektronisch verfügbaren Fachbüchern, Zeitschriften und wissenschaftlichen Artikeln.

  • Ja. Die Anerkennung von einzelnen Modulen aufgrund nachgewiesener Kenntnisse aus einem vorherigem Studium, Berufsausbildung oder durch Berufserfahrung ist möglich und auch ausdrücklich vorgesehen.

    Wenn Sie Leistungen auf Module anrechnen lassen möchten, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen und entsprechende Nachweise liefern.

    Eine Anerkennung erfolgt dann durch den Prüfungsausschuss als Einzelfallbeurteilung, bei der ausreichende inhaltliche Übereinstimmung und ein gleichwertiger qualitativer Standard überprüft werden.

    Wenn Sie ein Modul anerkennen lassen, entstehen Ihnen für dieses Modul keine Gebühren.

    Auch eine Anerkennung von Teilmodulen ist möglich.

    Reden Sie am besten einfach mit uns, damit wir Sie aufgrund Ihrer individuellen Situation bestmöglich beraten können.