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Informationen für ausländische Bewerber

Informationen für ausländische/staatenlose Studienbewerber und Studienbewerber mit nicht anerkannter Hochschulzugangsberechtigung

  • Bewerber, die Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, müssen ihre Studienberechtigung vom Studienkolleg Konstanz prüfen lassen. Dieses wird die Hochschulzugangsberechtigung nach den Bewertungsvorschlägen (ZaB) prüfen. Informationen zu den Richtlinien erhalten Sie beim Studienkolleg.

    Kontaktadresse für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise:
    Hochschule Konstanz
    Technik Wirtschaft und Gestaltung
    Studienkolleg
    Alfred-Wachtel-Straße 8
    D-78462 Konstanz

    Für die Studienberechtigung an einer baden-württembergischen Hochschule werden ausreichende Deutschkenntisse gefordert.

    Vor der Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg in Konstanz lesen Sie bitte aufmerksam die Informationen auf der Homepage des Studienkollegs. Ihren Antrag auf Zeugnisanerkennung beim Studienkolleg müssen Sie fristgerecht stellen, und zwar bis spätestens 1. Mai für das Wintersemester bzw. bis 1. November für das Sommersemester. Nach diesen Terminen bearbeitet das Studienkolleg Ihre Anträge nur noch im Hinblick auf Bewerbungen für das jeweils nachfolgende Semester.
     
  • An unserer Hochschule sind von Studienanfängern, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen, Deutschkenntnisse der Sprachniveaustufe B2 nachzuweisen. Am Besten legen Sie den Nachweis zum Zeitpunkt der Immatrikulation vor, spätestens jedoch 1 Jahr nach der Zulassung. Der Nachweis kann durch nachfolgende Sprachprüfungen und Zertifikate erfolgen:

    - die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (mind. „DSH-2“),
    - den Test – Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) (mind. „TestDaF-Niveaustufe 3“ in allen Prüfungsteilen),
    - das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (mind. „DSD II“),
    - die Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland,
    - das Goethe-Zertifikat B2,
    - das telc Deutsch B2

    Nähere Informationen zum Deutschzertifikat “TestDaF“ erhalten Sie beim Studienkolleg, unter https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/ oder unter www.testdaf.de.
     
  • Deutsche Staatsangehörige die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb der Europäischen Union (EU) erworben haben, erhalten Auskünfte über die  Zeugnisanerkennung und die Ermittlung der Durchschnittsnote des ausländischen Reifezeugnisses beim: Regierungspräsidium Stuttgart, Breitscheidstr. 42, D - 70176 Stuttgart Tel.: 0711/6670-0 (Zentrale) oder Email: poststelle@rps.bwl.de
     
  • Auskünfte über die Anerkennung von inländischen Bildungsnachweisen die außerhalb Baden-Württembergs erworben wurden und hier ausdrücklich keine Gültigkeit haben, erhalten Sie ebenfalls beim: Regierungspräsidium Stuttgart, Breitscheidstraße 42, D - 70176 Stuttgart, Tel.: 0711-6670-0 oder Email: poststelle@rps.bwl.de