Pressemitteilung Referat für Kommunikation und Marketing

Hochschule startet mit 232 Studienanfängern ins Sommersemester

Albstadt/Sigmaringen. Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen ist am Montag mit 232 Studienanfängerinnen und -anfängern ins Sommersemester 2022 gestartet. Insgesamt beginnen 150 der Erst- und Neueinschreiber ein Bachelor- und 82 ein Masterstudium (vorläufiger Stand zum 10. März).

Rektorin Dr. Ingeborg Mühldorfer begrüßte die Studierenden coronabedingt in jeweils kleinerem Rahmen fakultätsweise vor Ort. Sie appellierte an die jungen Menschen, trotz digitaler Angebote und aktuell sehr hoher Spritpreise unbedingt regelmäßig an die Hochschule zu kommen: „Sie brauchen den Austausch untereinander“, sagte sie. „Alles online zu lernen, kann das Studentenleben nicht ersetzen.“ Gerade die Studentenzeit sei etwas außerordentlich Aktives, „eine Zeit, in der Sie wahrscheinlich auch Freundschaften fürs Leben knüpfen. Lassen Sie sich das nicht entgehen.“

Anschließend präsentierte Antje Schärer, Beauftragte des Fördervereins der Hochschule, dessen Angebote, bevor auch der Hochschulseelsorger Matthias Ströhle sich und seine Arbeit vorstellte und die Erstsemester zu einem Willkommenskaffeetrinken einlud. Es folgten Informationen zu Bibliothek und IT, weitere Organisations- und Serviceeinheiten der Hochschule stellten ihre Informationen kompakt online bereit. Für die Erstsemester hatte es bereits in den zwei Wochen vor Semesterbeginn Vor- und Brückenkurse in den Fakultäten gegeben, um sie optimal auf ihren Studienstart vorzubereiten.

Hochschule stellt sich auf ein Sommersemester in Präsenz ein

Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen stellt sich nach der Lockerung verschiedener Corona-Einschränkungen durch die Landesregierung auf ein Sommersemester in Präsenz ein. Das für die Hochschulen zuständige Wissenschaftsministerium hat die Corona-Verordnung Studienbetrieb entsprechend angepasst – sie gilt für alle Hochschulen und Universitäten im Land.

Oberste Prämisse ist im Zuge der Rückkehr zur Präsenz auch weiterhin der bestmögliche Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus. Daher gilt in der aktuell geltenden Warnstufe 3G für Lehrveranstaltungen, an Lernplätzen, in den Bibliotheken sowie in der Mensa. In Innenräumen gilt auch dort FFP2-Maskenpflicht, wo ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für den Fall weiter rückläufiger Inzidenzen soll mit Eintritt der Basisstufe die 3G-Regelung für den Studienbetrieb ersatzlos entfallen. Was als Basisschutz bleibt, ist die Maskenpflicht.