Studieren mit Familienpflichten an der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Studieren mit Kind
Studierende mit Nachwuchs stehen oft vor Problemen, die ihre kinderlosen KommilitonInnen nicht haben. Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen hat sich zum Ziel gesetzt, familiengerechte Studienbedingungen zu schaffen.
Die Informationen auf dieser Seite sollen Sie darin unterstützen, die Herausforderungen von Studium und Kindererziehung besser zu vereinbaren.
Merkblatt "Studieren mit Kind oder mit betreuungs- und pflegebedürftigen Angehörigen"
Inhalte: Studienverlaufsplanung, Beurlaubung, Prüfungen während des Urlaubssemesters, BAföG
Studienfinanzierung
BAföG, Elterngeld, Kindergeld, Landeserziehungsgeld, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Beratungsangebote
Kinderbetreuung
Informationen zu Kinderbetreuung in Albstadt, Sigmaringen und Umgebung
Kostenfreies Essen für ihr Kind (0-10 Jahre) in der Mensa
Beim Besuch der Mensa erhalten Sie für Ihre Kinder im Alter von 0-10 Jahren auf Wunsch ein kostenloses Essen auf dem Kinderteller. Sprechen einfach die Mitarbeiter:innen in der Mensa darauf an.
Weitere hilfreiche Links:
Mutterschutzgesetz (MuSchG) (seit 01.01.2018 in Kraft)
- Gesetz zum Schutz von Mütten bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
Studieren mit pflegebedürftigen Angehörigen
Das Landeshochschulgesetz und die Studien- und Prüfungsordnungen sehen keine Regelung zur „Pflege von Angehörigen“ vor.
Allerdings berechtigt die Pflege von Angehörigen die Studierenden jederzeit dazu, ein (oder ggf. mehrere) Urlaubssemester (selbstverständlich ohne Anrechnung auf die Zahl der Fachsemester) zu beantragen.
Sollte ein Studierender wegen bestätigter Pflege eines Angehörigen (z. B. durch die Krankenkasse) ggf. Prüfungsfristen überschreiten, so kann die Fristüberschreitung als vom Studierenden nicht zu vertretbar eingestuft werden. Die abschließende Entscheidung hierüber trifft jedoch der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende. Nähere Infos erhalten Sie in der Studentischen Abteilung.
Kontakt zu den Pflegelotsen der Hochule finden Sie hier.